Aktueller Stand


Kanton Aargau

Mit Zwischenentscheid vom 8. Oktober 2024 verlangt das Aargauer Verwaltungsgericht, dass der Regierungsrat des Kantons Aargau eine erneute Interessensabwägung durchführen muss: Erhalt der ISOS-geschützten Kraftwerksanlage oder Abbruch und Neubau mit deutlicher Produktionssteigerung und weiteren Funktionen wie Hochwasserschutz und verbesserter Fischgängigkeit. Aktuell stellt Eniwa die vom Verwaltungsgericht des Kantons Aargau nachgeforderten Dokumentationen zusammen. Diese betreffen Varianten, die Erweiterung des Umweltverträglichkeitsberichts und die Interessenabwägung betreffend das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS).

Kanton Solothurn

Das Bundesgericht weist mit Urteil vom 8. Januar 2025 das Verfahren zur Erneuerung des Wasserkraftwerks Aarau zur erneuten Beurteilung der Beschwerdelegitimation an das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn zurück. Dieses wird die Legitimation der Beschwerdeführenden erneut prüfen müssen. Ist die Beschwerdelegitimation für eine oder mehrere der beschwerdeführenden Personen zu bejahen, wird das Verwaltungsgericht (vorbehältlich des Vorliegens der übrigen Sachurteilsvoraussetzungen) materiell über die Beschwerde entscheiden müssen. 

Das Bundesgericht bestätigt, dass die beiden Verfahren in den Kantonen Aargau und Solothurn bisher korrekt durchgeführt worden sind.

Zur neusten Medienmitteilung


 
Das Bundesgericht weist die Beschwerde zur erneuten Beurteilung der Beschwerdelegitimation an das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn zurück.
— Januar 2025
Eniwa wird im Kanton Aargau die nachträglich geforderte Dokumentation zu den Varianten und einen umfassenderen Umweltverträglichkeitsberichts bezüglich des bereits rechtskräftig bewilligten Unterwerksprojekts nachliefern.
— November 2024
Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau weist den Entscheid des Regierungsrates über die Anpassung der Konzession und zur Genehmigung des Projekts «Neubau Wasserkraftwerk Aarau» zur erneuten Prüfung an den Regierungsrat des Kantons Aargau zurück.
— Oktober 2024
Die Beschwerdeführenden fechten das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn (Nichteintretensentscheid) vor Bundesgericht an.
— Dezember 2023
Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn tritt nicht auf die Beschwerde ein.
— November 2023
Beschwerdeführende reichen Beschwerde gegen die Bewilligung des Projektes «Neubau Wasserkraftwerk Aarau» im Kanton Aargau ein.
— August 2023
Am 23. Juni 2023 bewilligt der Regierungsrat des Kantons Aargau alle baulichen Massnahmen auf dem Gebiet des Kantons Aargau und weist sämtliche Einsprachen gegen das Projekt «Neubau Wasserkraftwerk Aarau» ab.
— Juni 2023
Der Kantonsrat des Kantons Solothurn genehmigt am 9. Mai 2023 die Konzessionsänderung für das Wasserkraftwerk Aarau.
— Mai 2023
Beschwerdeführende reichen eine Beschwerde gegen die Genehmigung des Projektes im Kanton Solothurn ein.
— Februar 2023
Am 31. Januar 2023 genehmigt der Regierungsrat des Kantons Solothurn die baulichen Massnahmen für das neue Wasserkraftwerk Aarau auf dem Gebiet des Kantons Solothurn.
— Januar 2023
Öffentlichen Auflage.
— April-Mai 2021
Die Kantone Aargau und Solothurn überreichen Eniwa die Beurteilung des Projektes durch die kantonalen Fachstellen. Damit sind die kantonalen Vorprüfungen vollständig abgeschlossen.
— Januar 2020
Eniwa reicht das komplette Dossier in den beiden Kantonen Aargau und Solothurn zur Vorprüfung ein.
— Juli 2019
Am 17. Juni erfolgt eine erneute Information der Begleitgruppe und der Öffentlichkeit über das Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens und das weitere Vorgehen.
— Juni 2019
Prüfung der Eingaben der Bevölkerung im Rahmen der Mitwirkung durch das Projektteam. Es werden weitere Optimierungen und Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen erarbeitet.
— Februar–Mai 2019
Öffentliche Mitwirkung im Kanton Solothurn.
— Januar–Februar 2019
Projektoptimierung unter Berücksichtigung der neuen Anforderungen an die Fischgängigkeit, die Wirtschaftlichkeit, den Betrieb und den Unterhalt.
— 2016–2018
Die Kantone Aargau und Solothurn erteilen die neue Konzession für das Wasserkraftwerk Aarau und bestätigen IBAarau bis 2085 als Betreiberin des Werks.
— 2017
Am 3. November wird die Beschwerde vom Verwaltungsgericht des Kantons Aargau vollumfänglich abgewiesen.
— November 2016
Am 20. März reichen die Umweltverbände im Kanton Aargau Beschwerde gegen das geplante Projekt ein.
— März 2015
Am 18. Februar erteilt der Regierungsrat des Kantons Aargau IBAarau die erneuerte Konzession.
— Februar 2015
Am 10. Dezember erteilt der Kantonsrat des Kantons Solothurn IBAarau die erneuerte Konzession.
— Dezember 2014
Öffentliche Auflage des Konzessionsgesuchs und des Projekts.
— Oktober–November 2013
Eröffnung der vorläufigen Beurteilung durch die Umweltschutzstellen der Kantone Solothurn und Aargau: Dem Gesuch werden Machbarkeit und Gesetzeskonformität attestiert.
— 2013
Öffentliche Mitwirkung im Kanton Solothurn.
— Januar–März 2013
Das Gesuch wird den kantonalen Umweltschutzfachstellen zur Vorprüfung eingereicht.
— Oktober 2012
Das Kraftwerksprojekt wird unter Berücksichtigung zahlreicher Inputs seitens der Begleitgruppe sowie 2012 der kantonalen Umweltfachstellen optimiert.
— 2009-2012
Es wird eine breit abgestützte Begleitgruppe mit Teilnehmern aus Umweltverbänden und weiteren interessierten Kreisen gebildet.
— Dezember 2008
IBAarau präsentiert das Konzept zur Erneuerung des Kraftwerks Aarau zum ersten Mal den Behörden der Kantone Solothurn und Aargau. Ein interkantonales Begleitteam für das weitere Verfahren wird eingesetzt.
— August 2008